Notbetreuung in den Osterferien
Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5 bis einschließlich 8 wird eine Notbetreuung in kleinen Gruppen in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr durch die Schule auch in den Osterferien gewährleistet.
Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Hierzu gehören folgende Berufsgruppen:
- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
- Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
- Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche
- Besondere Härtefälle (drohende Kündigung, Verdienstausfall).
Für die Inanspruchnahme der Betreuung muss eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu einer der oben aufgeführten Berufsgruppen gehören.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein entsprechender Nachweis für die Zugehörigkeit zu einer der Berufsgruppen zu erbringen ist. Falls Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, ist eine vorherige Anmeldung bei der Schule notwendig. Das Sekretariat ist in den Osterferien telefonisch von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr erreichbar. Einen Vordruck für die Anmeldung finden Sie auf über den Botten Service im Downloadbereich.
Ich wünsche Ihnen auch ein schönes Osterfest in dieser besonderen Zeit – bleiben Sie gesund! Das gilt auch für euch, liebe Schülerinnen und Schüler.
Stefan Zimmer
Schulleiter