Maskenpflicht an Schulen

Ab dem 2. November 2020 tragen alle Schülerinnen und Schüler ab der Klasse 5 im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung, wenn die Infektionswerte in einem Landkreis höher als 50 Fälle je 100.000 Einwohner ist oder vom Gesundheitsamt an der Schule eine Maßnahme zum Infektionsschutz angeordnet wurde