Nach den Osterferien ist die Durchführung eines Selbsttest zweimal in der Woche für alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht verpflichtend. Der Selbsttest findet vor Schulbeginn zu Hause statt. Das Testergebnis wird von den Erziehungsberechtigten abgezeichnet. Ohne negatives Testergebnis ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht und der Notbetreuung nicht möglich.
Diese Informationen sind ein den Briefen des Kultusministeriums für die Eltern und Schüler nachzulesen. Die Elterninformation muss über ihr Kind wieder in der Schule abgegeben werden. Aus rechtlichen Gründen ist, aufgrund der verpflichtenden Selbsttest, die Präsenzpflicht wieder aufgehoben. Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit ihr Kind vom Präsenzunterricht zu befreien. Alle Briefe können Sie auch im Downloadbereich finden.
Die Schulleitung